Schlögel & Wagner
Rechtsanwälte

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Unsere Kanzlei befaßt sich schwerpunktmäßig mit folgenden Rechtsgebieten:

privates Baurecht
Unter privatem Baurecht versteht man insbesondere die Rechtsstreitigkeiten der am Bau Beteiligten untereinander, also Konflikte zwischen Bauherrn, Architekten, Handwerkern, Bauträgern und Lieferanten. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Vertragsgestaltung und die vorbeugende Beratung. Nicht hierzu zählen etwa Streitigkeiten um Baugenehmigungen und dergleichen; diese Dinge zählen zum öffentlichen Baurecht.

Wohnungseigentums- und Immobilienrecht
Das Wohnungseigentumsrecht ist eine Sondermaterie, die aufgrund der Entwicklung der Baugrund- und Baupreise zunehmend an Bedeutung gewinnt. Hierunter fallen alle Streitigkeiten, bei denen die Sonderrechtsbeziehungen zwischen Eigentümern einer Eigentumswohnung, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen eine Rolle spielen. Dies betrifft unter anderem die Hausgeldabrechnung, die Nutzung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums und den Unterhalt des Gemeinschaftseigentums, aber auch Dinge wie die Gewährleistungsansprüche am Gemeinschaftseigentum. Das Immobilienrecht umfaßt darüber hinaus sachenrechtliche Ansprüche, wie etwa Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte, aber auch die Betreuung des Kaufs oder Verkaufs von Immobilien in rechtlicher Hinsicht. Hierzu zählen auch die Verhandlungen mit Banken und etwaigen Sicherungsgebern sowie Behörden.

Miet- und Pachtrecht
Der Gegenstand des Miet- und Pachtrechts ist relativ leicht umrissen: Hierzu gehören die Rechtsbeziehungen zwischen Mietern und Vermietern sowie Pächtern und Verpächtern. Dies umfaßt die Vertragsgestaltung, die Übergabe, die Begleitung des auslaufenden Mietverhältnisses und dessen Beendigung durch Kündigung und ggf. Räumung. Hier bieten wir zusätzlich die Teilnahme an Wohnungsübergaben mit Erstellung eines entsprechenden Protokolls an.

Familienrecht
Vom Familienrecht sind insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen Eheleuten oder Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften untereinander sowie zu Kindern und Verwandten umfaßt. Diese rechtlichen Beziehungen können vielfältiger Natur sein; beispielhaft seien das Unterhaltsrecht, das Sorgerecht, der Umgang und die Vermögensansprüche genannt. Ein großer Bereich sind Scheidungen und deren Konsequenzen.

Erbrecht
Das Erbrecht regelt die Folgen eines Erbfalls bezüglich des Nachlasses, der Erben, der Vermächtnisnehmer und der Pflichtteilsberechtigten und anderer sowie die vielfältigen Ansprüche, die zwischen diesen Personen bestehen. Ein wichtiger Teil der erbrechtlichen Tätigkeit ist die Beratung im Bereich der Testamentsgestaltung und sonstigen Nachlaßregelung, wie etwa Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Strafrecht
Das Strafrecht umfaßt in der anwaltlichen Tätigkeit auch das Ordnungswidrigkeitenrecht, also Bußgeldbescheide, insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeiten. Primär besteht die Tätigkeit in der Verteidigung der Mandanten in Straf- und Bußgeldsachen, doch gehört hierzu auch die Opfervertretung etwa im Bereich der Nebenklage. Ferner fällt hierunter die Strafvollstreckung.

Außerhalb dieser Schwerpunkte decken wir die üblichen eher unspezifischen Tätigkeiten wie allgemeines Zivilrecht, Forderungseinzug oder Abwicklung von Verkehrsunfällen, um nur einige zu nennen, selbst ab. In einigen Sondermaterien können wir zudem die Beratung durch kompetente und vertrauenswürdige Spezialisten der jeweiligen Rechtsgebiete vermitteln.


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